Satzung

§ 1

Name und Sitz

Der Verein führt den Namen "SKILEX DEUTSCHLAND e.V.".

Der Verein hat seinen Sitz in Freising.

 

§ 2

Vereinszweck

SKILEX DEUTSCHLAND e.V. mit Sitz in Freising verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, sowie der Völkerverständigung, insbesondere auf dem Gebiet der nationalen und internationalen Gesetzgebung zur Ausübung des Wintersports.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Veranstaltungen über die Lehre und Rechtswissenschaft des Skirechts (Wintersportrecht) einschließlich Durchführung von Sportveranstaltungen, die diesen Zwecken dienen.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, mit Ausnahme des Ersatzes von Auslagen.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den DSV Deutscher Skiverband e.V. München Planegg, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke der Förderung des Skirechts zu verwenden hat.

 

§ 3

Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins können sowohl Einzelpersonen, als auch Vereine und öffentlich-rechtliche Körperschaften werden.

Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme begründet. Der Aufnahmeantrag ist an das Präsidium zu richten, das hierüber durch einfache Mehrheit entscheidet.

 

§ 4

Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt oder Tod des Einzelmitgliedes.

Bei Vereinen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften erlischt die Mitgliedschaft durch Austritt oder Auflösung.

 

§ 5

Finanzierung

Der Verein finanziert sich durch Spenden sowie durch die Erhebung von jährlichen Mitgliedsbeiträgen, deren Höhe durch die Mitgliederversammlung beschlossen wird.

 

§ 6

Vereinsorgane

Organe des Vereins sind das Präsidium und die Mitgliederversammlung.

Das Präsidium besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Sie führen die Geschäfte des Vereins.

1. und 2. Vorsitzender sind Vorstand im Sinne des Vereinsrechts und jeder für sich einzelvertretungsberechtigt.

Die Mitgliederversammlung besteht aus sämtlichen Einzelmitgliedern und den vertretungsberechtigten Vertretern der Mitgliedsvereine oder als Mitglieder aufgenommenen juristischen Personen, wobei Vereine oder juristische Personen jeweils nur einen Vertreter in die Mitgliederersammlung entsenden können

a) Eine Mitgliederversammlung ist vom Präsidium jeweils einzuberufen, wenn der Verein im darauf folgenden Jahr die Durchführung einer SKILEX Veranstaltung übernimmt, ebenso im Jahr nach Durchführung einer solchen Veranstaltung. Die jeweilige Mitgliederversammlung soll spätestens acht Monate vor und sechs Monate nach Durchführung einer solchen Veranstaltung abgehalten werden.

Die Einladung zur Mitgliederversammlung hat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mindestens drei Wochen vorher zu erfolgen.

b) Die Mitgliedersammlung entscheidet, entsprechend der Tagesordnung, insbesondere über:

- Satzungsänderungen

- Wahl des Präsidenten

- Entlastung des Präsidiums

- über eingereichte Anträge

- die Auflösung des Vereins

c) Beschlüsse der Mitgliederversammlung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder.

 

§ 7

Rechnungsprüfung

Die Abrechnung über eine durchgeführte SKILEX Veranstaltung soll durch eine von der vorausgehenden Mitgliederversammlung bestimmte Person geprüft werden.

 

§ 8

Geschäftsjahr

Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

 

§ 9

Schlussbestimmungen

Soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, finden die Vorschriften des BGB Anwendung.

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 10.08.1976 in Kraft.

Eingetragen beim Registergericht des Amtsgerichts München - VR 8874

Vorstandsvorsitzender: Barbara C. Weber,

2. Vorsitzender Andreas Pflieger